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Rechtsformen

Eine Übersicht der Rechtsformen für Gründer

Es gibt heutzutage viele gute Geschäftsideen, jedoch stellt sich die Frage wie man diese nun in die Tat umsetzen kann. Um eine gute Geschäftsidee zu verwirklichen muss man sich vorher darüber im Klaren sein, welche Rechtsform gewählt werden soll. Jede Rechtsform bietet ihre Vor- und Nachteile, weswegen diese unbedingt an dein Geschäftsmodell angepasst werden sollte. Hierfür haben wir Dir eine kompakte Übersicht zusammengestellt:

 

Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen ist gut für den Einstieg geeignet. Hierbei lässt Du Dich ins Handelsregister eintragen, wodurch Du zum Einzelunternehmer wirst. Dabei ist der Gründer Geschäftsführer und Inhaber des Unternehmens. Somit besitzet er alle Rechte und gleichzeitig auch alle Pflichten. Als Einzelunternehmen muss kein Mindestkapital vorgewiesen werden, allerdings muss die Finanzierung selbst übernommen werden. Ein großer Nachteil ist die volle Haftung mit Privatvermögen. Der größte Vorteil hingegen ist die volle Kontrolle über wichtige Entscheidungen, die der Einzelunternehmer alleine trifft.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Eine GbR kann die richtige Rechtsform für Dich sein, wenn mehrere Gründer an der Geschäftsidee beteiligt sind und bei dessen Umsetzung beitragen wollen. Es ist ein großer Freiraum für den Einzelnen möglich. Wie beim Einzelunternehmen muss kein Mindestkapital vorgewiesen werden und die Eintragung ins Handelsregister ist optional. Es empfiehlt sich jedoch, einen Vertrag unter den beteiligten Gründern auszuhandeln, da die GbR nicht nur mit Gesellschaftsvermögen haftet, sondern auch mit Privatvermögen. Dementsprechend ist es von großem Vorteil, wenn von Beginn an ein Vertrag existiert, der insbesondere die Haftung und Weiteres regelt.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Eine OHG kann nur durch Kaufleute gegründet werden und muss ins Handelsregister eingetragen werden. Diese Rechtsform ist nicht für Kleingewerbetreibende geeignet. Ähnlich wie bei der GbR ist kein Mindestkapital erforderlich und die Gründung mit Geschäftspartnern ist erlaubt. Ebenfalls haften die Gesellschafter nicht nur mit dem Geschäftsvermögen, sondern auch mit dem Privatvermögen. Die OHG verfügt aus diesen Gründen über ein hohes Ansehen, weil persönliche Haftung für verantwortliches und nicht für risikofreudiges Agieren steht.

Kommanditgesellschaft (KG)

Wenn eine oder mehrere Personen beteiligt werden sollen und weitere Teilhaber hinzukommen sollen, kann eine KG die richtige Rechtsform für Dich sein. Diese Gesellschaft ist also in 2 Gruppen geteilt: Der/die Komplementär/e und die Kommanditisten. Hierbei führt der Komplementär, also der Unternehmer, die Geschäfte allein und haftet mit seinem gesamten Privatvermögen. Die Kommanditisten, also Teilhaber, haften dagegen nur mit Ihrer Einlage. Somit trägt der Komplementär das größte Risiko.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Grundsätzlich ist eine GmbH für Dich geeignet, wenn Du Deine Haftung einschränken willst. Die Gründung einer GmbH ist etwas aufwändiger. Bei dieser Rechtsform muss eine Kapitaleinlage von mindestens 25.000 Euro erfolgen. Der Eintrag ins Handelsregister ist hierbei vonnöten, sowie der Pflicht der doppelten Buchführung nachzukommen. Bei Standardgründungen kann ein Musterprotokoll für die Gründungsformalitäten dienen, was Notarkosten einspart. Der Unternehmer haftet nicht mit seinem Privatvermögen, es sei denn es werden Kredite aufgenommen, was private Sicherheiten erfordert. Ein weiterer enormer Vorteil sind die Steuervorteile, die eine GmbH mit sich bringen kann.

GmbH & Co. KG

Eine GmbH & Co. KG ist eine Mischform aus Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Kommanditgesellschaft. Sie ist für Dich geeignet, falls die Haftung beschränkt werden soll und zugleich die Flexibilität einer Personengesellschaft existieren soll. Bei dieser Rechtsform nimmt die GmbH bei der KG die Stellung des Komplementärs anstelle einer natürlichen Person ein. So haftet die GmbH und nicht der Unternehmer mit seinem Privatvermögen. Die Kommanditisten nehmen hierbei die Rolle der Gesellschafter der GmbH ein. Die Entscheidungsbefugnis liegt beim Komplementär, was bedeutet, dass die GmbH den operativen Part der GmbH & Co. KG darstellt.

Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt)

Die UG ist die kleine Variante der GmbH und kann die richtige Rechtsform für Dich sein, wenn du die Haftung beschränken möchtest, jedoch nicht so viel Startkapital investieren willst oder kannst wie bei einer GmbH. Bei der UG beschränkt sich die Höhe der Kapitaleinlage nämlich auf nur einen Euro. Es ist jedoch empfehlenswert, das Startkapital den zukünftigen Vorhaben des Unternehmens anzupassen, um liquide zu bleiben. Für die Gründungsformalitäten kann üblicherweise ein Musterprotokoll dienen, um Notarkosten zu sparen. Die UG haftet wie bei der GmbH mit dem gesamten Gesellschaftsvermögen und nur bei Krediten werden zusätzliche private Sicherheiten in Betracht gezogen. Des Weiteren verpflichtet sich der Gründer, 25% seiner jährlichen Überschüsse zu nutzen, um ein Stammkapital aufzubauen.

Ein-Personen-GmbH

Die Ein-Personen-GmbH ist nichts anderes, als eine normale GmbH. Wenn Du als alleiniger Angestellter der GmbH auftreten möchtest und steuerliche Vorteile, im Vergleich zum Einzelunternehmen, nutzen möchtest, kann diese Rechtsform die richtige für Dich sein. Die Haftung betrifft das gesamte Gesellschaftsvermögen und die Stammeinlage muss bei mindestens 25.000 Euro liegen, exakt wie bei der GmbH. Logischerweise ist dadurch auch der Eintrag ins Handelsregister und die doppelte Buchführung Pflicht.

Aktiengesellschaft (AG)

Die AG ist für Unternehmer geeignet, die sich Wege zu zusätzlichem Eigenkapital offenhalten wollen. Zur Gründung einer Aktiengesellschaft Bedarf es einen hohen bürokratischen Aufwand. Außerdem werden 50.000 Euro Grundkapital benötigt um eine AG zu gründen. Die Haftung beschränkt sich dabei auf die Kapitaleinlage der einzelnen Anteilseigner. Der Unternehmer kann alleiniger Aktionär und Vorstand sein, jedoch ist die Entscheidungsbefugnis durch den Aufsichtsrat beschränkt. Des Weiteren ist es möglich weitere Anleger durch Belegschaftsaktien für Mitarbeiter oder durch Hereinnahme von Kunden als Gesellschafter zu beteiligen.

By |2018-09-17T15:44:07+00:00September 17th, 2018|Gründung|0 Comments