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Kalkulatorische Kosten

Definition

Kalkulatorische Kosten sind fiktiv und basieren auf einem theoretischen Aufwand. Dieser Aufwand kann entweder mit anderen Kosten ( Anderskosten) oder mit keinem Aufwand ( Zusatzkosten) in  der Finanzbuchhaltung festgehalten werden. Der Sinn dahinter ist beispielsweise eine detailliertere Preiskalkulation. Die kalkulatorischen Kosten werden in folgende Arte unterteilt:

Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Wenn Du beispielsweise Einzelunternehmer bist, zahlst Du dir kein Gehalt, sondern entnimmst Geld vom Gewinn. Wenn Du dies in der Preiskalkulation nicht berücksichtigst, dann führt das zu falschen Selbstkosten. Beim kalkulatorische Unternehmerlohn wird ein Maßstab genommen, für eine angestellte Person in der gleichen Position, der gleichen Branche und anderen vergleichbaren Einflussfaktoren.

Kalkulatorische Miete

Solltest Du z.B. Schmuck herstellen, und nutzt daher deine Wohnung für betriebliche Zwecke oder Du bist sogar Eigentümer der Wohnung und könntest diese anderweitig vermieten, dann musst du auch diesen Aspekt berücksichtigen. Für die Berechnung der kalkulatorischen Miete wird die ortsübliche Miete angesetzt.

Kalkulatorische Wagnisse

Du solltest ebenfalls spezielle Einzelrisiken als kalkulatorische Wagnisse ansetzten, um etwa bei der Preiskalkulation Risiken wie Brandfälle, Diebstähle, Schwund, Explosionen, etc. zu berücksichtigen. Deckt eine von Dir abgeschlossene Versicherung bereits ein Risiko ab, so fließt dieses natürlich nicht mehr in die kalkulatorischen Wagnisse mit ein.

Neben den erwähnten kalkulatorischen Kosten, gibt es noch die kalkulatorischen Abschreibungen und kalkulatorischen  Zinsen. Auch diese werden nach dem gleichen Prinzip eingesetzt und basieren auf einem theoretischen Aufwand.

 

 

 

 

By |2018-09-21T11:18:39+00:00September 17th, 2018|Wissen|0 Comments